Unser Service
Wir bieten Ihnen folgende Serviceleistungen rund um die Beglaubigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland an:
Apostille
Ob das Land in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 beigetreten ist, und somit die Apostille zu Geltung kommt, können Sie unserer Länderliste entnehmen.
Ablauf
- Übersenden Sie uns Ihre zu beglaubigenden Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
- Wir veranlassen die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille durch die entsprechende Behörde gemäß Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961.
- Sie erhalten Ihre beglaubigten Dokumente in der von Ihnen gewünschten Versandart zurück.
Kosten
- Die Preise für die Beglaubigung mit der Apostille können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen.
Versand
- Sie können zwischen dem Versand mit der regulären Post per Einschreiben und DHL Kurierversand wählen. Die Kosten hierfür können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen.
Bearbeitungszeiten
Die unten aufgeführten Bearbeitungszeiten für die Beglaubigungen sind ungefähre Angaben, die zwar für die meisten Dokumente zutreffen, für welche wir allerdings keine Gewähr übernehmen können, da diese je nach Dokumententyp und Beglaubigungsbehörde von den oben angegebenen Zeiten unter Umständen stark abweichen können.
- Für in Deutschland ausgestellte Dokumente: ca. 10 Werktage
- Für in Dänemark ausgestellte Dokumente: ca. 10 Werktage
- Für in Großbritannien ausgestellte Dokumente: ca. 15 Werktage
- Für in Belgien ausgestellte Dokumente: ca. 10 Werktage
- Für in den USA ausgestellte Dokumente: ca. 15 Werktage
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Legalisation basis
Wenn das Land in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 beigetreten ist, muss die Legalisation als Art der Beglaubigung angewandt werden. Informationen hierzu können unserer Länderliste entnommen werden.
Zu beachten: Ihr Dokument muss für diesen Service die entsprechende Überbeglaubigung durch die zuständige Behörden aufweisen. Der Dienstsiegel der ausstellenden Behörde ist nicht die für die Legalisation erforderliche Überbeglaubigung.
Ablauf
- Übersenden Sie uns Ihre zu beglaubigenden Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
- Wir veranlassen die Legalisation durch die entsprechende konsularische Vertretung des Landes, in welchem Sie das Dokument verwenden möchten.
- Sie erhalten Ihre beglaubigten Dokumente in der von Ihnen gewünschten Versandart zurück.
Kosten
- Die Preise für die Beglaubigung mit der Apostille können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen.
Versand
- Sie können zwischen dem Versand mit der regulären Post per Einschreiben und DHL Kurierversand wählen. Die Kosten hierfür können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen.
Bearbeitungszeiten
- Bei der Legalisation ist die Bearbeitungszeit von den Regelungen der entsprechenden Auslandsvertretungen abhängig. Da diese äußerst unterschiedlich sind, können wir Ihnen die Dauer der Bearbeitung lediglich auf Anfrage benennen.
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Legalisation komplett
Wenn das Land in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 beigetreten ist, muss die Legalisation als Art der Beglaubigung angewandt werden. Informationen hierzu können unserer Länderliste entnommen werden.
Zu beachten: Ihr Dokument muss für diesen Service keinerlei Beglaubigung verfügen. Der Siegel der ausstellenden Behörde ist ausreichend. Wir veranlassen für Ihr Dokument alle erforderlichen Über- und Endbeglaubigungen durch die zuständigen Behörden, um Ihre Urkunde anschließend der entsprechenden konsularischen Vertretung zur Legalisation vorzulegen.
Ablauf
- Übersenden Sie uns Ihre zu beglaubigenden Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
- Wir veranlassen die erforderlichen Über- und Endbeglaubigungen durch die entsprechenden Behörden und die Legalisation durch die entsprechende konsularische Vertretung des Landes, in welchem Sie das Dokument verwenden möchten.
- Sie erhalten Ihre beglaubigten Dokumente in der von Ihnen gewünschten Versandart zurück.
Kosten
- Die Preise für die Beglaubigung mit der Apostille können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen.
Versand
- Sie können zwischen dem Versand mit der regulären Post per Einschreiben und DHL Kurierversand wählen. Die Kosten hierfür können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen.
Bearbeitungszeiten
- Bei der Legalisation ist die Bearbeitungszeit von den Regelungen der entsprechenden Auslandsvertretungen abhängig. Da diese äußerst unterschiedlich sind, können wir Ihnen die Dauer der Bearbeitung lediglich auf Anfrage benennen.
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Übersetzung
Wir lassen Ihr Dokument nach der entsprechenden Beglaubigung von einem beeidigten Übersetzer in die gewünschte Sprache übersetzen.
Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeiten bei gewünschter Übersetzung verlängern. Da die Dauer für die Übersetzung der Dokumente je nach Umfang und Sprache variieren, empfehlen wir Ihnen, uns diesbezüglich zu kontaktieren.
Wenn Sie die Übersetzung Ihrer Dokumente wünschen, können Sie dies auf dem Auftragsformular unter Angabe der Sprache, in welche die Urkunden übersetzt werden sollen, auswählen.
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Ausstellung von Urkunden
Wir können Ihnen die Ausstellung von Urkunden anbieten, falls diese
entweder zu alt für eine Beglaubigung sind (z.B. bei standesamtlichen Urkunden), oder Sie eine Urkunde verloren haben.
Dieser Service umfasst lediglich Urkunden von Standesämtern, sowie von Amts- und Landgerichten. In einigen Fällen ist eine Urkundenbeschaffung aus den USA möglich
Ausführliche Informationen zur Ausstellung Urkunden aus Deutschland können Sie hier einsehen: Ausstellung standesamtlicher Urkunden.
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