Wenn Sie Urkunden im Ausland vorlegen möchten, werden diese oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Lediglich das Siegel der ausstellenden Behörde wird nicht anerkannt. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren - die Apostille und die Legalisation.
Unsere Agentur verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen bezüglich der Verwendung von Dokumenten im Ausland und den damit verbundenen erforderlichen Beglaubigungen.
Der Umfang unseres Service bezieht sich auf in folgenden Ländern ausgestellte Dokumente:
Wir veranlassen die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille gemäß Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 für Urkunden welche in Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Belgien oder den USA ausgestellt wurden.
Bei bereits erfolgter Überbeglaubigung, veranlassen wir die Legalisation Ihrer Urkunde durch die zuständige konsularische Vertretung des Landes, in welchem die Urkunde verwendet werden soll (für Staaten, welche nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind).
Wir bieten Ihnen den kompletten Beglaubigungsweg (Überbeglaubigung + Legalisation) an, falls Ihr Dokument lediglich über den Siegel der ausstellenden Behörde verfügt (für Staaten, welche nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind).
Nach erfolgter Beglaubigung, kann Ihr Dokument auf Wunsch übersetzt werden. Wir arbeiten mit vielen beeidigten Übersetzern zusammen, so dass wir Ihnen ein breites Spektrum an Sprachen anbieten zu können. Alle Übersetzer wurden von deutschen Landgerichten beeidigt.