Willkommen bei RCL Service
Wenn Sie Urkunden im Ausland vorlegen möchten, werden diese oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Lediglich der Siegel der ausstellenden Behörde wird nicht anerkannt. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren - die Apostille und die Legalisation.
Unsere Agentur verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen bezüglich der Verwendung von Dokumenten im Ausland und den damit verbundenen erforderlichen Beglaubigungen.
Unser Service bezieht sich auf in folgenden Ländern ausgestellte Dokumente:
Deutschland (Apostille und Legalisation)
Großbritannien (nur Apostille)
Dänemark (nur Apostille)
Belgien (nur Apostille)
USA (Apostille und Legalisation)
Wir können Ihnen auch die Ausstellung standesamtlicher Urkunden aus Deutschland anbieten.
Unser Service
Apostille
Wir veranlassen die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille für Urkunden welche in Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Belgien oder den USA ausgestellt wurden.
Legalisation basis
Falls Ihr Dokument bereits über sie entsprechende Vorbeglaubigung verfügt, veranlassen wir die Legalisation durch die zuständige konsularische Vertretung des Landes, in welchem Sie die Urkunde verwenden möchten..
Legalisation komplett
Wir bieten Ihnen den kompletten Beglaubigungsweg an, falls Ihr Dokument lediglich über den Siegel der ausstellenden Behörde verfügt.
Übersetzung
Auf Wunsch lassen wir Ihre Dokumente nach der Beglaubigung in die entsprechende Sprache übersetzen. Unser Übersetzungsbüro verfügt über eine Vielzahl an von deutschen Gerichten beeidigten Übersetzern.
Beantragung standesamtlicher Urkunden
Wir lassen standesamtliche Urkunden aus Deutschland für Sie ausstellen. Die Urkunden können auch mit der Apostille beglaubigt werden und übersetzt werden.
