Wir bieten Ihnen folgende Serviceleistungen rund um die Beglaubigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland an:
Wir lassen die gewünschten standesamtlichen Urkunden vom entsprechenden Standesamt ausstellen.
Beachten Sie bitte, dass die deutschen Standesämter Urkunden nur an berechtigte Personen ausstellen. Berechtigt sind der Antragsteller selbst und in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandte Personen.
Eine Online-Beantragung wie sie von anderen Agenturen angeboten wird ist nicht seriös, da es nicht sichergestellt ist, dass die Urkunden auch ausgestellt wirklich werden. Wir raten davon ab Vorkasse zu leisten, und Ihre Bankdaten über eine ungesicherte Internetverbindung weiterzugeben!
Um die Ausstellung standesamtlicher Urkunden zu gewährleisten ist zwingend eine Vollmacht erforderlich.