Apostille und Legalisation

Griechenland

Flagge GriechenlandDer Gebrauch von Dokumenten in Griechenland ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung von Griechenland ist nicht erforderlich.

Der Gebrauch deutscher Dokumente in Griechenland ist durch das deutsch-griechische Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Recht vom 11. Mai 1938.

Demnach ist für Urkunden der Landgerichte, der obersten Verwaltungsbehörden und der obersten Verwaltungsgerichte keinerlei Beglaubigung erforderlich. Allerdings ist dieses Abkommen oftmals nicht bekannt und es wird die Beglaubigung mit der Apostille verlangt.

Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.

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